Unser SAPV-Team ergänzt Sie als Haus- oder Facharzt immer dann, wenn die Versorgung eines Patienten besonders aufwändig und zeitintensiv wird.
Damit unser Team tätig werden kann muss die SAPV-Leistung als Beratung, Koordination oder Teilversorgung auf dem Formular 63 durch den behandelnden Arzt verordnet werden.
Das Ausstellen der Verordnung kann mit der Ziffer 01425 (Folgeverordnung Ziffer 01426) abgerechnet werden. Beim Erstellen der Verordnung stehen wir gerne zur Seite. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe.