Sie versorgen als Pflegende in einem ambulanten Pflegedienst, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer anderen Wohnform Patienten mit unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen. Dabei kann Sie unser SAPV-Team unterstützen.
Jeder gesetzlich Versicherte hat (unter bestimmten Umständen) einen rechtlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt oder Klinikarzt.
Die Kosten für die SAPV tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten nach Anfrage. Falls Sie die SAPV für einen Patienten/Bewohner in Betracht ziehen, besprechen Sie dies bitte vorab mit dem Hausarzt.