Informationen für Pflegende

Sie versorgen als Pflegende in einem ambulanten Pflegedienst, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer anderen Wohnform Patienten mit unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen. Dabei kann Sie unser SAPV-Team unterstützen.

Unsere Leistungen

  • Wir bieten eine enge Zusammenarbeit bei P​​​alliativpatienten mit besonders schwerer Symptomlast im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Pflegeeinrichtung.
  • Alle palliativmedizinisch relevanten Medikamente, Verbandsstoffe, Hilfsmittel und Physiotherapie können durch uns verordnet werden.
  • Entlastende Punktionen (z.B. Pleuraergüsse, Aszites) können in häuslicher Umgebung durchgeführt werden.
  • Wir unterstützen bei ethischen Fragen, z.B. im Rahmen von Therapiezielklärung.
  • Für alle Fragen zum Thema Palliativ Care stehen wir gerne zur Verfügung.​

Verordnung

Jeder gesetzlich Versicherte hat (unter bestimmten Umständen) einen rechtlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch einen niedergelassenen Arzt oder Klinikarzt.

Die Kosten für die SAPV tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten nach Anfrage. Falls Sie die SAPV für einen Patienten/Bewohner in Betracht ziehen, besprechen Sie dies bitte vorab mit dem Hausarzt.